
Ab dem 01.01.2023 werden die Preise für
- Strom auf 40 Cent/kWh brutto und für
- Erdgas auf 12 Cent/kWh brutto gedeckelt.
Die Preisbegrenzung gilt bei bis zu 30.000 kWh/Jahr im Strom und bis zu 1.500.000 kWh im Erdgas für 80 % des Jahresverbrauchs. Verbraucht man mehr, so gilt der vereinbarte Vertragspreis.
In Ihrer vorliegenden Abrechnung sind die Abschläge noch ohne Berücksichtigung der Preisdeckel aufgeführt. Ab März 2023 sinken die Abschlagszahlungen für Diejenigen, deren Preise ab 01.01.2023 über den Referenzpreisen liegen. Gleichzeitig erfolgt ab da der rückwirkende Ausgleich für die Monate Januar und Februar.
Die betreffenden Kunden erhalten im März einen aktualisierten Abschlagsplan.
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