Bei der Durchführung von Erdarbeiten ist in öffentlichen und privaten Grundstücken mit dem Vorhandensein von unterirdisch verlegten Versorgungsanlagen zu rechnen. Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften und im Rahmen der Sorgfaltspflicht haben sich Unternehmen und Privatpersonen rechtzeitig vor Baubeginn beim Versorgungsunternehmen zu erkundigen, ob im vorgesehenen Arbeitsbereich Anlagen der allgemeinen Versorgung vorhanden sind. Beschädigungen an diesen Anlagen können die Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung unterbrechen und eine erhebliche Gefährdung von Personen darstellen.
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