SWD liefert Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Bedingungen für die Gaslieferung an leistungsgemessene Kunden der Stadtwerke Delitzsch GmbH. Die Lieferung von Aushilfsenergie ist beiderseitig mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Das Entgelt für die Bereitstellung und Lieferung des mittels registrierender 1-h-Leistungsmessung gemessenen Erdgases wird bis zur Veröffentlichung einer neuen Preisregelung für Aushilfsenergie gemäß nachstehenden Ziffern 1 bis 6 wie folgt ermittelt.
Arbeitspreis netto
Der Arbeitspreis netto für das bezogene Erdgas beträgt
ab dem 13.06.2022 19,77 Cent/kWh.
Grundpreis netto
Der Grundpreis netto beträgt
ab dem 01.10.2022 238,00 Euro/Monat.
Das Entgelt gemäß Ziffer 1 erhöht sich um die veröffentlichten Kosten für die Netznutzung und
den Messstellenbetrieb.
Das Entgelt gemäß Ziffer 1 und 2 erhöht sich um die jeweils aktuell veröffentliche
Bilanzierungsumlage des Marktgebietsverantwortlichen.
Das Entgelt gemäß Ziffer 1 bis 3 erhöht sich um die Energiesteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe, sofern nicht der Kunde vor Lieferbeginn seine Lieferereigenschaft nachweist.
Hinweis! Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis: darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zu lässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Das Entgelt für die Gaslieferung erhöht sich um die Kosten zum Erwerb der zu beschaffenden Emissionszertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die Kosten bestimmen sich aus dem für das jeweilige Kalenderjahr gültigen Preis.
Die Umlage nach §35 EnWG zur Sicherung der Füllstandvorgaben für Gasspeicheranlagen in der jeweils veröffentlichten Höhe.
Zu dem Entgelt gemäß vorstehenden Ziffern wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet.