In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Gesetz zur digitalen Energiewende verabschiedet und trat am 02.09.2016 in Kraft.
Somit übernehmen die Stadtwerke Delitzsch (SWD) als Energienetzbetreiber die Aufgabe des Messstellenbetreibers gemäß §3 des Messstellenbetriebsgesetzes.
Das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet uns bis zum Jahr 2032, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Hierfür schreibt der Gesetzgeber vor mind. 95% der Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen sowie 100% mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. Der Einbau der o.g. Messeinrichtungen muss für den Messstellenbetreiber wirtschaftlich vertretbar (§ 32 MsbG) sein.
Zur Erfüllung dieser Pflichten wird die SWD in Ihrem Netzgebiet bis zum Jahr 2032
ausstatten.
Auf Wunsch des Anschlussnehmers kann die Messung durch einen Dritten
(§ 5 oder § 6 MsbG) durchgeführt werden, wenn durch den Dritten die einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messung erfolgt. Eine Weitergabe der Daten an die berechtigten Marktteilnehmer muss gewährleistet werden, um eine fristgerechte und vollständige Abrechnung zu garantieren.
Der Gesetzgeber versteht unter intelligenten Messsystemen die Erweiterung der digitalen Stromzähler um ein Kommunikationsmodul auch „Smart-Meter-Gateway“ genannt. Das neue Messsystem kann nicht nur wie bei bisherigen Stromzählern die Verbrauchsdaten anzeigen, sondern auch zusätzliche Daten fernübertragen. Somit kann der Anschlussnehmer durch die Inbetriebnahme des Zählers seinen Energieverbrauch besser beurteilen und zusätzlich Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen. Folgende Messstellen werden mit intelligenten Messstellen ausgestattet:
Folgende Messstellen werden mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet:
Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung der gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen sowie angebotene Zusatzleistungen können dem Preisblatt entnommen werden.
Wenn Sie von einem Wechsel auf ein intelligentes Messsystemen oder eine Moderne Messeinrichtung betroffen sind, dann werden wir Sie spätestens 3 Monate vor dem Austausch schriftlich informieren.