Betreiber von Energieversorgungsnetzen, die Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, haben die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen.
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, technische Mindestanforderungen und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Entfällt für die Stadtwerke Delitzsch GmbH.
Für die Erstellung eines Netzanschlusses in unserem Versorgungsgebiet bieten wir Ihnen folgende Planungs- und Realisierungsvorschläge an:
Für den Niederspannungsanschluss gelten folgende technische und vertragliche Anschlussbedingungen
Hinweis auf die Verweigerung eines Netzanschlusses nach § 17 Abs. 2 EnWG.
Der Netzanschluss nach § 17 Abs. 1 EnWG kann von der Stadtwerke Delitzsch GmbH gemäß § 17 Abs. 2 EnWG verweigert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Gewährung des Netzanschlusses aus betriebsbedingten Gründen oder sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung der Ziele nach § 1 EnWG nicht zumutbar oder unmöglich ist. Die Begründung der Ablehnung erfolgt in Textform.
Die Stadtwerke Delitzsch GmbH weist darauf hin, dass für eine von der beantragenden Partei nach § 17 Abs. 2 Satz 3 EnWG geforderte Begründung Kosten entstehen. Die Stadtwerke Delitzsch GmbH behält sich vor, diese entstandenen Kosten der beantragenden Partei anteilig in Rechnung zu stellen.
Das Mittelspannungsnetz verteilt den Strom an die Transformatorenstationen des Niederspannungsnetzes und an Einrichtungen wie zum Beispiel Behörden, Schulen oder Fabriken. Stadtwerke, die ebenfalls Kraftwerke oft auch mit Kraft-Wärme-Kopplung betreiben, speisen ihren Strom in dieses Netz.
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der SWD gilt die VDE-Richtlinie "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb" TAR Mittelspannung 2018 (VDE AR 4110).
Wenn Sie Ihre Stromanlage in Betrieb nehmen wollen oder Sie eine Fertigstellungsanzeige für Ihre Stromanlage wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateuer. Er reicht den Antrag auf Inbetriebsetzung der Stromkundenanlage ein und erhält die Genehmigung nach Prüfung und Zustimmung. Den Zeitpunkt der Inbetriebsetzung stimmt Ihr Installateur mit uns gemeinsam ab.
Mit dem Antrag reichen Sie bitte für die nachstehend aufgeführten Geräte folgende Datenblätter ausgefüllt ein:
Der Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage an unser Verteilungsnetz erfolgt nach dem Erneuerbare Energiegesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK).
Für die Anfrage zur Netzeinspeisung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Um in das Stromnetz einspeisen zu können, müssen die Ausführung des Netzanschlusses und die übrigen für die Sicherheit des Netzes notwendigen Einrichtungen den im Einzelfall notwendigen technischen Mindestanforderungen der SWD und des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechen.
Insbesondere sind einzuhalten:
die VDE-Vorschriften und die VDN-Richtlinie "Eigenerzeugung am Niederspannungsnetz" (zu beziehen über den VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.)
TAB Mitteldeutschland Ausgabe 2012
Wichtiger Hinweis für Kunden, die die Anschaffung einer Photovoltaikanlage (EZA) planen.
Wir bitten Sie, vor der Planung Ihrer EZA, mit uns in Kontakt zu treten. Somit können alle notwendigen technischen Details im Vorfeld geklärt werden. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Lipinski gern zur Verfügung.
bspw. eine Balkonanlage, Balkonkraftwerk, Stecker-Solaranlage oder Mini-Solaranlage
Anpassung nach §§ 11 bis 14 EnWG sowie Einspeisemanagement nach § 11 EEG
Die Stadtwerke Delitzsch GmbH (SWD) ist als Verteilnetzbetreiber verantwortlich für die technische Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in ihrem Verteilnetz. Dabei ist sie dem übergeordneten Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), der 50 Hertz Transmission GmbH bzw. ihrem vorgelagerten Verteilnetzbetreiber (VNB), der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH verantwortlich.
Mit Blick auf die Systemverantwortung der ÜNB hat der Gesetzgeber gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die es den ÜNB erlauben, bei Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in der jeweiligen Regelzone Maßnahmen zu ergreifen, die der Störung oder Gefährdung der Versorgungssysteme entgegenwirken und deren Sicherheit und Zuverlässigkeit gewährleisten. Entsprechende Pflichten gelten für alle den ÜNB nachgelagerten VNB, somit auch für die SWD im Rahmen ihrer Verteilungsaufgaben.
Fordert der ÜNB über den vorgelagerten VNB oder der vorgelagerte VNB selbst von der SWD Maßnahmen zur Leistungsanpassung an, muss die SWD dem nachkommen und bei den an ihr Netz angeschlossenen nachgelagerten Einspeisern geeignete Schritte ergreifen. Entsprechendes gilt im Fall einer nur im Verteilnetz der SWD auftretenden Gefährung oder Störung. Auch in diesem Fall ist die SWD berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen zur Behebung der Gefährdung oder Störung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu ergreifen.
Informationen über die durch die 50 Hertz Transmission GmbH angeforderten Maßnahmen und Anpassungen in Wahrnehmung der Systemverantwortung stellt diese auf der Internetseite http:/www.50hertz.com bereit.
Bei der Durchführung von Maßnahmen und Anpassungen im Rahmen des Einspeisemanagement nach § 11 EEG erhalten die jeweiligen Anlagenbetreiber entsprechende Informationen direkt von der SWD.