Netzzugang

Die Stadtwerke Delitzsch betreibt ein Stromverteilnetz in Delitzsch und umliegenden Ortsteilen und gewährt Geschäftskunden den Zugang zu seinem Stromverteilnetz gemäß den energierechtlichen Vorgaben. Für die Netznutzung bieten wir den von der BNetzA vorgegebenen Standardvertrag an.

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Hinweis auf Verweigerung Netzzugang nach § 20 Abs. 2 EnWG

Die Gewährung des Zugangs zu dem Stromversorgungsnetz der Stadtwerke Delitzsch GmbH (SWD) kann gemäß § 20 Abs. 2 EnWG von der SWD verweigert werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.

Die Ablehnung erfolgt in Textform und wird der Regulierungsbehörde unverzüglich mitgeteilt.

Die SWD weist darauf hin, dass für eine geforderte Begründung der Ablehnung im Falle eines Kapazitätsmangels gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EnWG, dem Beantragenden Kosten entstehen und diese ihm gemäß § 20 Abs. 2 anteilig in Rechnung gestellt werden.

Preise für Jahresmehr- und Jahresmindermengen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 4 StromNZV

Die Stadtwerke Delitzsch GmbH stellt den auf der Grundlage der monatlichen Marktpreise (Phelix Day Base und Phelix Day Peak der European Energy Exchange, Leipziger Strombörse) errechneten Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen zukünftig jährlich dar.

Die für den Ausgleich der Mehr- und Mindermengen erforderlichen Strommengen sind stromsteuerpflichtig. Sie werden mit der jeweils gültigen Stromsteuer beaufschlagt, es sei denn, es wird der Nachweis der Stromsteuerbefreiung erbracht.

Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für den Zeitraum von bis Euro/MWh
01.01.2009 31.12.2009 45,01
01.01.2010 31.12.2010 49,75
01.01.2011 31.12.2011 56,05
01.01.2012 31.12.2012 48,08
    Cent/kWh
01.01.2013 31.12.2013 4,20
01.01.2014 31.12.2014 3,62
01.01.2015 31.12.2015 3,48
01.01.2016 31.12.2016 2,96
01.01.2017 31.12.2017 3,74
01.01.2018 31.12.2018 4,35
01.01.2019 31.12.2019 4,33

Ansprechpartnerin

Pia Boost

Vertragsmanagement / Datenaustausch