Was heißt das für meine An- und Abmeldungen?
Wichtig vorweg: Die neuen Regelungen haben keinen Einfluss auf bestehende Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Sie werden nur relevant, wenn Sie Ihren Stromvertrag an-, ab- oder ummelden. Neu ist, dass ab dem 06. Juni 2025 An- und Abmeldungen nur noch für zukünftige Zeitpunkte möglich sind. Sie müssen eine Kündigung oder Anmeldung dementsprechend im Voraus ankündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung ist nicht mehr zulässig, um Unklarheiten bei der Abrechnung zu vermeiden. Bitte denken Sie deshalb daran, Ihre An- oder Abmeldung rechtzeitig bei Ihrem Stromanbieter zu melden – etwa bei einem Umzug oder einem Anbieterwechsel.
