Häufige Fragen
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Stromzähler schrittweise durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ersetzt werden. Welche Technik bei Ihnen eingebaut wird, hängt unter anderem von Ihrem Stromverbrauch und Ihren vorhandenen Anlagen ab.
Ein gesetzlich vorgesehener Zählerwechsel kann verpflichtend sein. Sie müssen dafür aber nicht aufgrund eines Werbeschreibens einen anderen Messstellenbetreiber beauftragen.
In unserem Netzgebiet sind die Stadtwerke Delitzsch der grundzuständige Messstellenbetreiber. Wir organisieren den gesetzlich vorgesehenen Austausch der Stromzähler.
Sie können sich grundsätzlich auch für einen anderen, wettbewerblichen Messstellenbetreiber entscheiden. Das ist jedoch freiwillig.
Nicht unbedingt. Auch wenn ein Anbieter mit einem kostenlosen Einbau wirbt, können für den Betrieb des intelligenten Messsystems jährliche Kosten anfallen.
Bei wettbewerblichen Messstellenbetreibern gelten nicht dieselben gesetzlichen Preisobergrenzen wie beim grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Prüfen Sie daher immer die vollständigen Vertragskosten.
Ein intelligenter Stromzähler kann Ihnen helfen, Ihren Verbrauch besser zu verstehen. Er führt aber nicht automatisch zu einer niedrigeren Stromrechnung.
Für bestimmte steuerbare Anlagen, beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen, gibt es unter gesetzlichen Voraussetzungen reduzierte Netzentgelte. Diese Vergünstigungen entstehen nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters und setzen keinen Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber voraus.
Die Stadtwerke Delitzsch setzen den gesetzlich vorgesehenen Austausch der Stromzähler schrittweise um.
Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem im Rahmen dieses regulären Austauschs eingebaut werden soll, informieren wir Sie spätestens drei Monate vorher schriftlich.
Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen und insbesondere die Informationen zu Widerruf und Kündigung. Bei telefonisch oder online abgeschlossenen Verträgen sowie bei Haustürgeschäften kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Bei Fragen zum Wechsel des Messstellenbetreibers können Sie sich an uns wenden. Eine rechtliche Prüfung Ihres Vertrags kann auch die Verbraucherzentrale übernehmen.
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern.
Wenn Sie ein entsprechendes Werbeschreiben erhalten haben oder unsicher sind, ob Sie darauf reagieren müssen, sprechen Sie uns an.
Weitere Informationen: Auf unserer Seite zum Messstellenbetrieb erfahren Sie mehr über den Einbau intelligenter Stromzähler und die geltenden Preise.
