Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle 3 Jahre jeweils zum 01.07. den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30.09. des Jahres im Internet zu veröffentlichen.
Die Grundversorgungspflicht für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2027 für das Netzgebiet der Stadtwerke Delitzsch GmbH wird von folgendem Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:
Stadtwerke Delitzsch GmbH
Sachsenstraße 1
04509 Delitzsch
Der Netzbetreiber für die Stadt Delitzsch sowie dazugehörigen Gemeinden ist die Stadtwerke Delitzsch GmbH.
Wird ein Stromwandler eingesetzt, erhöht sich Ihr Grundpreis um 30,70 Euro brutto (25,80 Euro netto) im Jahr.
Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Delitzsch GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung / Ersatzversorgung gemäß EnWG entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der SWD für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität. Für Kunden anderer Spannungsebenen und/oder mit 1/4-h-Leistungsmessung gelten die unter der Rubrik Aushilfsenergie veröffentlichten Preise.
Es gelten die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) und ihre Ergänzenden Bedingungen. Sie können die StromGVV incl. der Ergänzenden Bedingungen HIER herunterladen.
Hinweise auf Vertragsanpassung
Wir geben hiermit bekannt, dass für Verträge der Grundversorgung, welche vor dem 12.07.2005 geschlossen wurden, an die neue Rechtslage nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) angepasst werden. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ab dem 12.07.2005 die Regelungen StromGVV.
Preise Ersatzversorgung Strom nach Bedarfsarten
- für die ersten 3-Monate
- ohne feste Vertragslaufzeit
Preise ohne Schwachlastregelung ab 01.08.2022
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netto
|
brutto
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif)
|
72,23
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85,95
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Grundpreis in €/Jahr
|
82,00
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97,58
|
Preise mit Schwachlastregelung ab 01.08.2022
|
netto
|
brutto
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif)
|
72,63
|
86,43
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Niedertarif)
|
64,45
|
76,70
|
Grundpreis in €/Jahr
|
124,40
|
148,04
|
Preise ohne Schwachlastregelung ab 01.11.2023
|
netto
|
brutto
|
Arbeitspreis in Ct/kWh
|
50,08
|
59,60
|
Grundpreis in €/Jahr
|
110,00
|
130,90
|
Preise mit Schwachlastregelung ab 01.11.2023
|
netto
|
brutto
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif)
|
50,48
|
60,07
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Niedertarif)
|
40,89
|
48,66
|
Grundpreis in €/Jahr
|
110,00
|
130,90
|
Preise ohne Schwachlastregelung ab 01.11.2022
|
netto
|
brutto
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif)
|
50,08
|
59,60
|
Grundpreis in €/Jahr
|
82,00
|
97,58
|
Preise mit Schwachlastregelung ab 01.11.2022
|
netto
|
brutto
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif)
|
50,48
|
60,07
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Niedertarif)
|
40,89
|
48,66
|
Grundpreis in €/Jahr
|
124,40
|
148,04
|
Preise Grundversorgung Strom nach Bedarfsarten
- Basistarif
- ohne feste Vertragslaufzeit
Preise ohne Schwachlastregelung ab 01.10.2022
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netto
|
brutto
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif)
|
39,69
|
47,23
|
Grundpreis in €/Jahr
|
82,00
|
97,58
|
Preise mit Schwachlastregelung ab 01.11.2022
|
netto
|
brutto
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif)
|
28,00
|
33,32
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Niedertarif)
|
25,80
|
30,70
|
Grundpreis in €/Jahr
|
124,40
|
148,04
|
Preise ohne Schwachlastregelung ab 01.11.2023
|
netto
|
brutto
|
Arbeitspreis in Ct/kWh
|
36,00
|
42,84
|
Grundpreis in €/Jahr
|
110,00
|
130,90
|
Preise mit Schwachlastregelung ab 01.11.2023
|
netto
|
brutto
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif)
|
32,00
|
38,80
|
Arbeitspreis in Ct/kWh (Niedertarif)
|
28,66
|
34,11
|
Grundpreis in €/Jahr
|
110,00
|
130,90
|