Das bedeutet die neue Regelung für Kunden

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben, die den Wechsel Ihres Stromanbieters einfacher und schneller machen sollen. Ziel ist es, den technischen Wechselprozess zu vereinheitlichen – und künftig innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Was genau sich für Sie ändert und worauf Sie achten sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was heißt das für meine An- und Abmeldungen?

Wichtig vorweg: Die neuen Regelungen haben keinen Einfluss auf bestehende Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Sie werden nur relevant, wenn Sie Ihren Stromvertrag an-, ab- oder ummelden. Neu ist, dass ab dem 06. Juni 2025 An- und Abmeldungen nur noch für zukünftige Zeitpunkte möglich sind. Sie müssen eine Kündigung oder Anmeldung dementsprechend im Voraus ankündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Abmeldung ist nicht mehr zulässig, um Unklarheiten bei der Abrechnung zu vermeiden. Bitte denken Sie deshalb daran, Ihre An- oder Abmeldung rechtzeitig bei Ihrem Stromanbieter zu melden – etwa bei einem Umzug oder einem Anbieterwechsel.

Praxistipp 

Warum ist das wichtig?

Wenn Sie sich zu spät abmelden, bleiben Sie zahlungspflichtig, bis der Abmeldeprozess tatsächlich abgeschlossen ist. In der Praxis kann das bedeuten, dass Ihnen auch der Stromverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.

Auch bei einer verspäteten Anmeldung kann es zu Problemen kommen: Sie werden zwar automatisch in die Grundversorgung eingestuft – unter Umständen wird der Verbrauch Ihrer neuen Wohnung aber noch dem Vormieter zugeordnet, was zu unnötigem Aufwand führt.

Neu im Fokus: Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)

Für jede An-, Ab- oder Ummeldung benötigen Sie ab dem 6. Juni 2025 Ihre MaLo-ID. Diese elfstellige Nummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Sie kennzeichnet eindeutig den Ort, an dem der Strom verbraucht wird – zum Beispiel Ihre Wohnung.

Bei einem Umzug ändert sich Ihre MaLo-ID, da sie an die jeweilige Verbrauchsstelle gebunden ist. Heißt: Wenn Sie umziehen, behalten Sie die MaLo-ID Ihrer alten Wohnung nicht, da jede Wohnung ihre eigene MaLo-ID hat. Stattdessen brauchen Sie die Nummer der neuen Wohnung.


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Fragen und Antworten

Unsere Mieter-FAQ

Kann ich meinen Stromanbieter jederzeit wechseln?

Ja – sofern Ihre aktuelle Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist es zulassen. Ab dem 6. Juni 2025 kann der Wechsel technisch innerhalb eines Werktages erfolgen. Voraussetzung ist, dass Sie sich rechtzeitig beim neuen Anbieter anmelden.

Was ist, wenn ich mich bei einem Umzug nicht bei einem neuen Stromanbieter anmelde?

Eine automatische Anmeldung durch einen neuen Vermieter findet nicht statt. Ohne Anmeldung für die neue Wohnung fallen Sie automatisch in die Grundversorgung – meist zu höheren Konditionen.

Was passiert, wenn ich mich bei einem Umzug nicht oder zu spät ab- bzw. ummelde?

Dann bleiben Sie formal weiter Kunde der alten Adresse – inklusive aller damit verbundenen Kosten. Der neue Mieter könnte in diesem Fall von dem durch Sie bezahlten Verbrauch profitieren. Melden Sie sich daher rechtzeitig ab – spätestens einen Werktag vor Auszug. Idealerweise immer mit Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID).

Was ist die Marktlokations-ID (MaLo-ID) und wie finde ich sie?

Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist eine elfstellige Nummer, die jede Wohnung eindeutig identifiziert. Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Alternativ können Sie auch Ihren Netzbetreiber oder Energieversorger danach fragen. Die MaLo-ID ist wichtig, um den Verbrauch korrekt zuordnen zu können – besonders beim Umzug.

Unsere Vermieter-FAQ

Was muss ich als Vermieter bei der neuen 24h-Regelung beachten?

Die neuen gesetzlichen Vorgaben betreffen Sie insbesondere bei der Zwischenabrechnung oder bei Leerstandszeiten. Ab dem 6. Juni 2025 müssen An- und Abmeldungen mindestens einen Werktag im Voraus beim Energielieferanten eingehen. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Unser Tipp: Stimmen Sie sich frühzeitig mit ein- oder ausziehenden Mietparteien ab,  idealerweise bereits bei der Wohnungsübergabe.

Wer meldet die Wohnung beim Lieferanten ab – Mieter oder Vermieter?

In der Regel ist der Mieter für die Abmeldung zuständig. Wenn Sie als Vermieter jedoch im Namen des Mieters kündigen (z. B. bei Mietrückstand oder Wohnungsauflösung), gelten die gleichen Fristen. Bitte beachten Sie: Ohne rechtzeitige Abmeldung kann es zu einer ungewollten Vertragsverlängerung auf Ihren Namen kommen.

Was passiert bei Leerstand?

Ist eine Wohnung unbewohnt und nicht angemeldet, wird sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet – inklusive Kosten für einen eventuellen Basisverbrauch. Sie als Eigentümer tragen in dieser Zeit die Energiekosten. Unser Tipp: Melden Sie Leerstand aktiv beim Energielieferanten an, um unnötige Kosten zu vermeiden. Idealerweise immer mit Angabe der Marktlokations-ID (MaLo-ID).