Netzanschluss-Onlineportal
Die SWD setzt zum 01.01.2024 die Verpflichtung gemäß EnWG, EEG, NAV / NDAV zur Bereitstellung eines Netzanschluss-Onlineportals schrittweise um. Netzanschlussbegehren / Netzanmeldungen werden ab dem 01.01.2024 nur noch über das Netzanschluss-Onlineportal bearbeitet.
Netzanschlussbegehren/ Netzanmeldungen können nur über ein im Installateurverzeichnis akkreditierten Fachunternehmen über das Netzanschluss-Onlineportal angemeldet werden, in dem diese vom Antragsteller bevollmächtigt werden müssen.
Netzanschlussbegehren / Netzanmeldungen, die ab dem 01.01.2024 per E-Mail-Verkehr, in Papierform oder sonstiger Ausführung bei SWD eingehen, werden vorübergehend weiterhin bearbeitet.
Netzanmeldungen, die vor dem 01.01.2024 eingereicht wurden, werden noch auf dem gewohnten Weg abgearbeitet.
Netzanschluss Onlineportal
Betreiber von Energieversorgungsnetzen, die Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, haben die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen.
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind verpflichtet unter Berücksichtigung der nach § 17 festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, technische Mindestanforderungen und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.
Niederspannungsnetz
Für die Erstellung eines Netzanschlusses in unserem Versorgungsgebiet bieten wir Ihnen folgende Planungs- und Realisierungsvorschläge an:
- Erstellung, Änderung oder Verstärkung des Gebäude-Anschlusses:An-/Fertigmeldung bzw. Inbetriebsetzung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Wird ein Netzanschluss erstellt, ist das Formular Netzanschlussvertrag für TarifkundenVertragsbestandteil.
- Für einen vorübergehenden Anschluss zum Beispiel Baustrom oder Veranstaltungen sind folgende Anträge erforderlich
Entsprechend § 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederspannungsebene sowie gemäß § 19 EnWG Technische Mindestanforderungen (TMA) veröffentlicht.
Für den Niederspannungsanschluss gelten folgende technische und vertragliche Anschlussbedingungen:
- Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Delitzsch GmbH (SWD) für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Entnahme von Elektrizität (AB-NA)
- Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Delitzsch GmbH (SWD) für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E)
- Ergänzendes Datenblatt für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG (SteuVE) - Anlage zum “Antrag Netzanschluss Strom”
- Allgemeine Bedingungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung gemäß § 14a EnWG
- Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannsanschlussverordnung - NAV)
- Ergänzende Bedingungen der SWD zur NAV (gültig ab 01.09.2014)
- Ergänzende Bedingungen der SWD zur NAV - Preisblatt (gültig ab 01.01.2024)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz TAB Mitteldeutschland (Stand 02.05.2024)